Landtagswahl RP 2011 –12 Parteien kandidieren

»Zwölf Parteien kandidieren in Rheinland-Pfalz mit ihren Listen zur Landtagswahl am 27. März«, erklärte Landeswahlleiter Jörg Berres am Freitag nach der Sitzung des Landeswahlausschusses, der unter seiner Leitung in Mainz tagte.
Folgende Parteien stellen sich am 27. März 2011 zur Wahl:

1. Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
2. Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)
3. Freie Demokratische Partei (FDP)
4. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)
5. DIE LINKE (DIE LINKE)
6. DIE REPUBLIKANER (REP)
7. Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD)
8. Ökologisch-Demokratische Partei (ödp)
9. Bürgerrechtsbewegung Solidarität (BüSo)
10. Deutsche Demokratische Partei (ddp)
11. FREIE WÄHLER Rheinland-Pfalz (FREIE WÄHLER)
12. Piratenpartei Deutschland (PIRATEN)

Die Reihenfolge der zugelassenen Listen auf dem Stimmzettel richtet sich zunächst nach der Zahl der Zweitstimmen, die die jeweilige Partei bei der letzten Landtagswahl erreicht hat. Neu kandidierende Listen schließen sich diesen in alphabetischer Reihenfolge ihres Namens an; davon betroffen sind die Listenplätze 9 bis 12.
Die FDP und die FREIEN WÄHLER treten mit jeweils vier Bezirkslisten, alle anderen Parteien mit einer Landesliste an.
Nicht zugelassen hat der Landeswahlausschuss die Landeslisten der Partei Bibeltreuer Christen (PBC), der Partei Die Violetten – für spirituelle Politik (DIE VIOLETTEN), der Sarazzistische Partei – für Volksentscheide (SPV), der Partei Mensch Umwelt Tierschutz (Tierschutzpartei) sowie der Rentner Partei Deutschland (Rentner). Diese Wahlvorschlagsträger, die ihre Wahlteilnahme zunächst angekündigt hatten, haben zwischenzeitlich auf eine Wahlteilnahme verzichtet bzw. die erforderlichen Unterstützungsunterschriften nicht beigebracht.
Die Namen der Bewerberinnen und Bewerber der zugelassenen Landes- und Bezirkslisten werden am Montag, 21. Februar 2011, im Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz und darüber hinaus im Internetangebot des Landeswahlleiters unter www.wahlen.rlp.de bekannt gegeben. Dies gilt auch für die in den 51 Wahlkreisen des Landes zugelassenen Wahlkreisvorschläge, die darüber hinaus von den Kreiswahlleiterinnen und Kreiswahlleitern veröffentlicht werden.

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