Seit dem 1. September 2008 müssen Ausländer in Deutschland zur Einbürgerung einen bundeseinheitlichen Einbürgerungstest bestehen. Dieser Test besteht aus 33 Fragen aus einem Katalog von 310 Fragen, von denen 17 richtig beantwortet werden müssen.
Neben diesem erfolgreichen Test müssen allerdings nur einen Anspruch auf Einbürgerung, wenn auch folgende weiteren Voraussetzungen vorliegen:
- unbefristetes Aufenthaltsrecht zum Zeitpunkt der Einbürgerung, eine Blaue Karte EU oder eine befristete Aufenthaltserlaubnis
- seit acht Jahren gewöhnlicher und rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland (kann verkürzt werden)
- eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts (auch für unterhaltsberechtigte Familienangehörige) ohne Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II
- ausreichende Deutschkenntnisse
- keine Verurteilung wegen einer Straftat
- Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland
- grundsätzlich der Verlust beziehungsweise die Aufgabe der alten Staatsangehörigkeit (gibt Ausnahmen)