„Ist das Verbot, dass Lehrer und Schüler nicht über Whatsapp kommunizieren dürfen, sinnvoll?“Gerade in Zeiten, wenn der Klassenleiter mal auf Schulskifahrt, krank oder in Quarantäne ist, wäre WhatsApp eine praktische Hilfe für Lehrer und Schüler, um über wichtige Dinge des Unterrichts und des Schullebens zu kommunizieren. Aber: Es ist verboten…
Hintergrundinfo hierzu:
Facebook, WhatsApp oder iMessage dürfen nicht für unterrichtliche Zwecke und in anderen schulischen Zusammenhängen verwendet werden.
Zur schulischen Kommunikation zwischen Lehrkräften und Schülerinnen und Schülern steht den Schulen u. a. eine landeseigene, kostenfreie, auf Moodle basierende Lernplattform zur Verfügung.
Diese gewährleistet die Datensicherheit durch die Verwendung eines landeseigenen Servers.
Sofern eine Lehrkraft es als notwendig erachtet, über Messenger mit Eltern, Schülerinnen und Schülern zu kommunizieren, kommen nur europäische Anbieter, die eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung anbieten, in Betracht (z. B. Pidgin/OTR, Hoccer, Chiffry, Wire oder Threema).
Hierbei ist stets das Distanzgebot zu beachten.
(Quelle: Der Datenschutzbeauftragte von Rheinland-Pfalz – https://www.datenschutz.rlp.de/…)
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